Berechnung der Feldstärke für die Ermittlung des Reduktionsfaktors bei parallelen Fahrleitungssystemen

beb aktualisiert am 13.05.2010 Schnelleinstieg Startseite Druck

Der Reduktionsfaktor eines Kabels wird in Abhängigkeit der Feldstärke ermittelt. Nach Richtlinie 819.0805 Seite 7 Absatz (7) ist die Beeinflussungsspannung einer Quelle zwischen den Erdungspunkten der metallenen Aufbauelemente zur Ermittlung der Feldstärke anzusetzen.
Wird ein Kabel von einer Teilverbindung einer Beeinflussungsquelle beeinflußt werden im Programm die Spannung der betroffenen Abschnitte der Teilverbindung zusammengefaßt. Die Zusammenfassung wird im TV-Dialog Bild 4 (1) angezeigt und ist auch durch die gleiche Feldstärke der Abschnitte erkennbar.
Wird ein Kabel von mehreren Teilverbindungen einer Beeinflussungsquelle beeinflußt, waren bisher Ergänzungen durch Zusatzrechnungen zur Dokumentation erforderlich.
Ab der Version 0.77 wird die Feldstärkeberechnung für diese Fälle, wie im Beispiel auf Bild 1, durch das Programm unterstützt.
In dem Beispiel wird das Kabel S0345 von 3 parallelen Fahrleitungssystemen beeinflußt
Bild 1: Signalkabel S0345 von 2 Fahrleitungen von zentralen Netz (TV Bf BB und TV Ri C) und einer Fahrleitung vom dezentralen Netz (TV A) beeinflusst nach oben

Um die Feldstärkeberechnung zu aktivieren wurde im Streckendialog unter dem Reiter Kappa ein Auswahlfeld ergänzt (1). Voreingestellt ist 'ein System', damit rechnet das Programm wie bisher. Bei der Auswahl zentrales Netz / dezentrales Netz / 3.System 50Hz und 4.System 16,7Hz werden die Spannungen der verknüpften Teilverbindungen netz- bzw systemweise im Signalkabel zusammengefaßt.
Unter der Voreingestellung 'ein System' bleiben im TV-Dialog unter dem Reiter Teilverbindung die erforderlichen Dialogelemente verborgen. Bei der Auswahl zentrales Netz / dezentrales Netz / 3.System 50Hz und 4.System 16,7Hz werden die Dialogelemente zur Feldstärkeberechnung mehrerer Teilverbindung im TV-Dialog unter dem Reiter Teilverbindung sichtbar Bild 3 (2). In dem TV-Dialog wird die Netzabhängigkeit unter dem Reiter Abstand angezeigt Bild 3 (1).
Bedingung 1: Auswahl des beeinflussten Netzes der jeweiligen Strecke
Bild 2 Streckendialog mit Reiter Kappa nach oben

Der Radioschalter (3) stellt durch "parallele TV ohne Addition" ein, das die Teilverbindung parallel zu anderen Teilverbindungen verläuft und die Reduktionsfaktorlänge des Kabel um die Anteil der Teilverbindung nicht erhöht wird Bild 5 (1).
Bedingung 2: Einstellung eines paralleles Fahrleitungssystems beim zweiten und dritten System in der Teilverbindung
Bild 3 TVdialog mit der Zuordnung zentrales Netz (1) nach oben

Die Tabelle im Signaldialog listet alle Teilspannungen (1) auf und faßt diese in den oberen blauen Zeilen zusammen (2). Die Tabelle (3) wird die Feldstärkeberechnung netzweise und die Kabellänge angezeigt. Bild 3 (4) zeigt das zentrale Netz. Ein Hinweis zum mitgelieferten Beispiel (Datei: rF-Faktor.beb). Das System der der Teilverbindung 3 dem dezentralen Netz zugewiesen.
Anzeige der resultierenden Feldstärke im Signaldialog
Bild 4 Signaldialog mit Reiter Kabel nach oben

Zur Anzeige auf dem Plan kann ist für jedes Kabel eine Tabelle aktiviert werden.
Der Nachweis auf dem Plan ist eine rF-Tabelle
Bild 5: Beispiel Tabelle der Feldstärkeberechnung vom Kabel S0345 unter der Reduktionsfaktorkurve

Werden die Teilverbindungen netzweise in Knoten geordnet, dann müssen bei der Zusammenstellung der Formel für die Gesamtverbindung die geometrischen Anteile auch netzweise zusammengefaßt werden. Im Beispiel auf Bild 6 sind die Teilverbindungen vom zentalen Netz (3) addiert. Der Formelteil (4) ist einem andern Netz zuzuordnen. Bei mehr als einem Netz ist der Auswahlschalter (2) zu wählen. Bei nur einem Netz (1) entfällt die Wurzel.
Die Netzwahl der Fahrleitungssysteme bei der Zusammenfassung der Gesamtverbindung im Formeldialog zu berücksichtigen
Bild 6 Formeldialog mit der Zuordnung der Netze/Systeme nach oben

Fazit: Die Auswirkungen sind davon abhängig, ob die Reduktionskurve im betroffenen Bereich stark steigt oder fällt. Die Nachweispflicht ist erfüllt.
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